Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Frau Jutta Hülsmann

1. Geltungsbereich und anwendbares Recht

1.1. Frau Hülsmann bietet Stadtrundfahrten und Stadtrundgänge für Gruppen oder Einzelpersonen an.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle Angebote und Leistungen sowie auch zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen Frau Jutta Hülsmann und dem Gast.

Sie werden von dem Gast in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert.

1.2. Von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Gastes, wird hiermit widersprochen.

1.3. Sollten aus irgendeinem Grund einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

2. Vertragsschluss, Stellung eines Gruppenauftraggebers

2.1. Mit seiner Buchung, die schriftlich, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast bzw. der Auftraggeber Frau Hülsmann, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.

2.2. Der Dienstleistungsvertrag über die Gästeführung kommt erst zustanden, wenn Frau Jutta Hülsmann die Buchung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) annimmt oder die Leistung erbringt. Sollte Frau Jutta Hülsmann die Buchung eines Gastes nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt oder die Leistung erbracht haben, ist der Gast nicht mehr an seine Buchung gebunden.

Im Regelfall wird Jutta Hülsmann, ausgenommen bei sehr kurzfristigen Buchungen, dem Gast eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) übermitteln. 

2.3. Erfolgt die Buchung für eine Gruppe, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Busunternehmen, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro), so ist derjenige, der die Buchung vornimmt, als „Gast“ im Sinne dieser AGB anzusehen – mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Er wird Vertragspartner von Jutta Hülsmann, soweit er nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich lediglich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt.

2.4. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

3. Leistungen und Ersetzungsvorbehalt

3.1. Die geschuldete Leistung von Frau Hülsmann besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Frau Hülsmann ist dementsprechend nicht verpflichtet, die Gästeführung persönlich durchzuführen.

3.3. Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung einer bestimmten Person des Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.

3.4. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

Auskünfte und Zusicherungen Dritter (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung oder den mit Jutta Hülsmann getroffenen Vereinbarungen stehen, sind nicht verbindlich.

3.5. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

3.6. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der Führung) und vom Gästeführer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Führung nicht beeinträchtigen.

3.7. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.

4. Preise, Zahlung, maximale Teilnehmerzahl

4.1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

4.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem Rahmen der Gästeführungen besuchter Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie in der Leistungsbeschreibung der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.

4.3. Die vereinbarte Vergütung ist sofort nach Erhalt der Rechnung in voller Höhe zu begleichen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Eine Barzahlung wird nur im Ausnahmefall (z. B. bei kurzfristigen Buchungen) akzeptiert.

4.4. Wenn Vorauskasse vereinbart wurde, besteht ohne vollständige Bezahlung vor Beginn der Führung kein Anspruch auf die Durchführung der Stadtführung.

4.5. Bei Anfang und/oder Ende der Führung außerhalb der Hamburger Innenstadt hat Frau Hülsmann bzw. der sie vertretende Gästeführer Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten und Abdeckung des zusätzlichen Zeitaufwands.

4.6. Die maximale Teilnehmerzahl pro Gästeführer beträgt bei Stadtführungen 25 Personen (auch bei kombinierten Busrundfahrten/Fußführungen).

4.7. Überschreitet die Zahl der zur Führung erscheinenden Teilnehmer eine vereinbarte Zahl oder, ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung, die Zahl von 25 Personen pro Gästeführer, so ist Jutta Hülsmann berechtigt, einen weiteren Gästeführer hinzuzuziehen.

Dieser weitere Gästeführer ist unabhängig davon, um wie viele Personen die vereinbarte Teilnehmerzahl überschritten wurde, entsprechend den gültigen Vergütungssätzen vollständig zu vergüten.

Es liegt im Ermessen des ursprünglichen und des hinzugezogenen Gästeführers, die Gruppe aufzuteilen.

Kann bei Überschreitung der vereinbarten Personenzahl ein weiterer Gästeführer nicht gefunden werden, so hat Frau Hülsmann einen Vergütungsanspruch in Höhe des zweifachen Satzes gemäß der geltenden Vergütungsregelung.

4.8. Kann bei Feststellung einer Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl im Vorfeld nach Mitteilung des Gastes an Jutta Hülsmann mangels Verfügbarkeit kein weiterer Gästeführer gefunden werden, so hat Frau Hülsmann einen Vergütungsanspruch in Höhe des anderthalbfachen Satzes gemäß der geltenden Vergütungsregelung.

5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

5.1. Nimmt der Gast bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von Jutta Hülsmann zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl Frau Hülsmann bzw. der sie vertretende Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

5.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):

a) Die vereinbarte Vergütung ist von dem Gast zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gästeführung besteht.

b) Frau Hülsmann hat sich jedoch auf die Vergütung den Wert desjenigen anrechnen zu lassen, was sie infolge des Ausbleibens der Dienstleistung erspart hat oder durch eine anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

6. Kündigung, Rücktritt und Umbuchung durch den Gast, bzw. den Auftraggeber

6.1. Der Gast kann den Auftrag für Stadtführungen bis einschließlich dem siebten Tag vor dem vereinbarten Termin kostenfrei kündigen. Die Kündigung kann per E-Mail oder Kontaktformular erklärt werden.

6.2. Im Falle einer späteren Kündigung wird eine Ausfallvergütung i.H.v. 90% der vereinbarten Vergütung fällig. Die Regelung in Ziff. 5.2. gilt entsprechend. Frau Hülsmann stellt in diesem Fall die Ausfallvergütung dem Gast direkt in Rechnung.

6.3. Dem Gast bleibt es vorbehalten, Frau Hülsmann nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist als die berechnete Pauschale.

6.4. Umbuchungen (Änderungen von Termin, Uhrzeit, Führungsverlauf und sonstigen wesentlichen Leistungen und Modalitäten der Gästeführung) sind bis zum vierten Arbeitstag vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

Danach können Änderungen nur durch Kündigung nach den vorstehenden Bedingungen und anschließender Neubuchung erfolgen.

Eine Neubuchung ist erst nach einer Rückbestätigung durch Jutta Hülsmann entsprechend den Regelungen in diesen AGB gültig.

6.5. Sollte im Rahmen der Stadtführung eine Zusammenarbeit mit unseren Bus- und Barkassenpartnern erfolgen, wird darauf hingewiesen, dass bei diesen Unternehmen eine kostenfreie Stornierung nur bis 40 Tage vor dem Termin möglich ist. Wir behalten uns bei späteren Stornierungen deshalb vor, die von den Bus- und Barkassenpartnern erhobenen Stornierungskosten gegenüber dem Gast in Rechnung zu stellen.

7. Erkrankung von Frau Hülsmann

Der Kunde wird unverzüglich informiert, sollte die Gästeführung wegen Erkrankung oder anderen unvorhersehbaren Gründen von Frau Hülsmann oder des vorgesehenen Gästeführers nicht durchgeführt werden können. Bereits geleistete Zahlungen werden sodann unverzüglich von Frau Jutta Hülsmann erstattet.

8. Haftungsbegrenzung/Haftungsausschluss

8.1. Im Falle von Pflichtverletzungen durch Frau Hülsmann ist ihre Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten bei Pflichtverletzungen von den Erfüllungsgehilfen von Frau Hülsmann.

8.2. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse in Abs. 1 dieses Abschnitts gelten nicht:

  • bei Schäden aus einer von Frau Hülsmann oder ihren Erfüllungsgehilfen zu vertretender Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden),
  • im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos,
  • bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten). Hierzu gehören die Schäden, die Frau Hülsmann durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.3. Soweit kein Fall nach 8.2 vorliegt, ist die Haftung von Frau Hülsmann und ihren Erfüllungsgehilfen bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Frau Hülsmann haftet deshalb nicht für Schäden, die sie bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hatten vorhersehen müssen.

8.4. Frau Hülsmann haftet darüber hinaus nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von Frau Hülsmann nach der vorstehenden Grundsätzen dieses Abschnitts ursächlich oder mitursächlich war.

9. Führungszeiten, Obliegenheiten des Gastes

9.1. Der Gast ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Jutta Hülsmann wird dem Gast bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer mitteilen.

9.2. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung Frau Hülsmann bzw. dem sie vertretende  Gästeführer spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Frau Hülsmann bzw. der sie vertretende Gästeführer kann einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 60 Minuten berechtigen Frau Hülsmann bzw. den sie vertretenden Gästeführer generell zur Absage der Führung. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. Die Regelung in Ziffer 5. gilt entsprechend. Frau Hülsmann stellt in diesem Fall die Vergütung dem Gast bzw. Gruppenauftraggeber direkt in Rechnung.

9.3. Beginnt die Führung durch Umstände, die Jutta Hülsmann und/oder der sie vertretende Gästeführer nicht zu vertreten hat, verspätet, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verlängerung der Führungszeit. Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt, oder – falls Frau Hülsmann und/oder der sie vertretende Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich die Vergütung nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.

9.4. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber Frau Hülsmann und/oder dem sie vertretenden Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen von Frau Hülsmann oder dem sie vertretenden Gästeführer ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.5. Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Führung ist der Gast nur dann berechtigt, wenn die  Durchführung der Gästeführung erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden.

Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Ziff. 5.2 gilt entsprechend.

9.6. Kombinierte Bus-/Fußführungen können nur in Bussen mit funktionierendem Mikrofon und Reiseleiter-Sitzplatz durchgeführt werden.

Andernfalls ist Frau Hülsmann bzw. der sie vertretende Gästeführer berechtigt, den Auftrag bei Fortbestand seines Vergütungsanspruchs (Ziff. 5.2. gilt entsprechend) abzulehnen.

9.7 Sollte der Gast oder ein Gast einer Gruppe stark alkoholisiert erscheinen, ist Frau Hülsmann oder der sie vertretenden Gästeführer berechtigt die Gästeführung abzubrechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstatttung. Ziff. 5.2 gilt entsprechend.

10. Zugänglichkeit örtlicher Sehenswürdigkeiten und deren Sonderregelungen

10.1. Jutta Hülsmann hat keinen Einfluss auf Einlasszeiten örtlicher Sehenswürdigkeiten. Die in der Jutta Hülsmann-Auftragsbestätigung genannte Uhrzeit gilt daher lediglich für den Führungsbeginn. Sie garantiert NICHT den Einlass zu einer Sehenswürdigkeit zum genannten Zeitpunkt.

10.2. Des Weiteren hat Jutta Hülsmann keinen Einfluss auf die generelle Zugänglichkeit von Museen und öffentlichen Gebäuden, insbesondere Kirchen an Sonn- und Feiertagen (bspw. Schließung wg. Gottesdiensten, Sonderveranstaltungen etc.).

11. Verjährung

11.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers gegenüber dem Gästeführer oder Jutta Hülsmann aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers bzw. von Jutta Hülsmann oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

11.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast bzw. der Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gästeführer bzw. Jutta Hülsmann als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

12. Aufrechnungsverbot, Begrenzung des Zurückbehaltungsrechts

12.1 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von Frau Hülsmann anerkannt sind.

12.2 Der Gast ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

13. Datenschutz und Privatsphäre

Frau Hülsmann hält sich im Umgang mit den persönlichen Daten des Kunden an alle Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Einzelheiten zu der Nutzung der Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen Jutta Hülsmann und dem Gast bzw. Auftraggeber sowie zwischen dem Gästeführer und dem Gast bzw. Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung der Gesetze und Übereinkommen des internationalen Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

14.2. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Hamburg Erfüllungsort und Gerichtsstand.

14.3. Im Übrigen, insbesondere bei Verträgen mit Verbrauchern, bestimmt sich der Gerichtsstand nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.


Verbraucherinformationen:

Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen können über eine Online-Plattform beigelegt werden.

Nachstehend finden Sie den entsprechenden Link zur Plattform der Europäischen Komission zur außergerichtlichen Klärung von Online-Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013: 

https://ec.europa.eu/consumers/odr 

Zur Teilnahme an diesem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.